Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pauschale Angabe von Kündigungsgründen; Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; Fehlender Kündigungsschutz; Dauer des Arbeitsverhältnisses; Aufklärungspflichten während der Probezeit; Betriebsratsanhörung
- Judicialis
BetrVG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102
Kündigung, Betriebsrat, Anhörung, Arbeitgeber, Mitteilungspflicht, Kündigungsgründe, Kündigungsschutz, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Probezeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht teamfähig - Kündigung in der Probezeit
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 27.06.2002 - 5 Ca 77/02
- LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
Papierfundstellen
- NZA-RR 2003, 310
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
Auch wenn ein individualrechtlicher Kündigungsschutz nicht oder noch nicht besteht, soll der Betriebsrat in die Lage versetzt werden, auf den Arbeitgeber einzuwirken, um ihn ggf. mit besseren Argumenten von seinem Kündigungsentschluss abzubringen (BAG, Urt. v. 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 -, AP Nr. 99 zu § 102 BetrVG 1972).c) Dies gilt auch und gerade, wenn der betroffene Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt (BAG, Urt. v. 03.12.1998, a. a. O.;… LAG Berlin, Urt. v. 22.01.1998 - 16 Sa 136/97 -, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 68).
- LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
Mitteilungspflicht; Kündigungsgrund; Ablauf der Wartepflicht
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
c) Dies gilt auch und gerade, wenn der betroffene Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt (…BAG, Urt. v. 03.12.1998, a. a. O.; LAG Berlin, Urt. v. 22.01.1998 - 16 Sa 136/97 -, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 68).a) Zu der Problematik, inwieweit der Arbeitgeber dem Betriebsrat bei einer Probezeit-Kündigung auch diejenigen Tatsachen mitzuteilen hat, die bei ihm zu einem negativen Werturteil geführt und den Kündigungsentschluss geweckt haben, hat das LAG Berlin in seiner Entscheidung vom 22.01.1998 (a.a. O.) Folgendes ausgeführt:.
- BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 540/90
Kündigung eines Arbeitnehmers zum Ende der Probezeit - Wirksamkeit einer Anhörung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
b) Die subjektive Determinierung der Mitteilungspflichten bedingt indessen, dass die pauschale Umschreibung des Kündigungsgrundes durch ein Werturteil (wie z.B. "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Teamfähigkeit", "Spannungen zum Vorgesetzten") oder durch subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers (wie z.B. "unsympathischer Arbeitnehmer", "nicht vertrauenserweckend", "wird dem Anforderungsprofil der Stelle nicht gerecht") ausnahmsweise dann genügt, wenn der Arbeitgeber seine Kündigungsabsicht nicht mit konkreten Tatsachen begründen kann (BAG, Urt. v. 06.06.1991 - 2 AZR 540/90 -, zit n. juris).Mit anderen Worten, es genügt das bloße, durch Tatsachen nicht belegbare Werturteil, wenn das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt (BAG, Urt. v. 06.06.1991 aaO.), zumindest dann, wenn das Werturteil nicht durch konkrete Tatsachen begründbar ist.
- BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.10.2002 - 5 Sa 345/02
Durch die pauschale Angabe von Kündigungsgründen - wie z.B. "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitsfehlzeiten" - oder die Angabe eines Werturteils - z.B. "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" - erfüllt der Arbeitgeber grundsätzlich seine Mitteilungspflichten nach § 102 BetrVG nicht (BAG, Urt. v. 11.05.1983 - 7 AZR 358/81 - zit n. juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17
Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches …
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16
Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages - …
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - 7 Sa 167/05
Anhörung des Betriebsrats
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten", sind deshalb nicht ausreichend (LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).Dies führt mittelbar zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d. h. wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder 626 BGB bedarf und dazu der (zuvor dem Betriebsrat) mitgeteilte Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (sogenannte subjektive Determinierung der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; BAG 22.09.1994 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 86; LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2013 - 5 Sa 213/13
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).Hat der Arbeitgeber also keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zu der Kündigung veranlassen (BAG 03.12.1998 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 100; 22.04.2010 - 6 AZR 828/08, NZA 2010, 1199 LS; Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310; Landesarbeitsgericht Düsseld. 29.07.2004 LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 1 a), wenn er keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20
Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und …
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (Landesarbeitsgericht SchlH 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310). - LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2005 - 7 Sa 740/04
Anhörung des Betriebsrats - Interessenausgleich mit Namensliste
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten", sind deshalb nicht ausreichend (LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).Dies führt mittelbar zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d. h. wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder 626 BGB bedarf und dazu der (zuvor dem Betriebsrat) mitgeteilte Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (sogenannte subjektive Determinierung der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; BAG 22.09.1994 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 86; LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 831/04
Darlegung und Anhörung des Betriebsrats
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten", sind deshalb nicht ausreichend (LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).Dies führt mittelbar zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht trägt, d. h. wenn es der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung nach § 1 KSchG oder 626 BGB bedarf und dazu der (zuvor dem Betriebsrat) mitgeteilte Kündigungssachverhalt nicht ausreicht (sogenannte subjektive Determinierung der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers; BAG 22.09.1994 EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 86; LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20
Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte …
Angaben wie "Arbeitsverweigerung", "hohe Krankheitszeiten", "ungenügende Arbeitsleistung", "fehlende Führungsqualitäten" sind folglich nicht ausreichend (LAG Schleswig-Holstein 30.10.2002 NZA-RR 2003, 310). - LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11
Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19
Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit